Keine auf die Feststellungslast gestützte Ablehnung der Änderung eines Folgebescheids, wenn Steuerakten bereits ausgesondert und vernichtet wurden
Leitsatz
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO stellt die Anpassung des Folgebescheids nicht in das Ermessen der Finanzbehörden, sondern begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Begehrt ein Steuerpflichtiger nach Ergehen eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheids die Änderung des Folgebescheids zu seinen Gunsten, darf der Umstand, dass wegen der Vernichtung der Steuerakten nicht geklärt werden kann, ob der ursprüngliche Gewinnfeststellungsbescheid vom Finanzamt ausgewertet worden ist, nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1075 Nr. 7 HFR 2009 S. 646 Nr. 7 KÖSDI 2009 S. 16603 Nr. 8 VAAAD-21774