Antrag auf isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung; Besteuerung der privaten Verwendung eines Fahrzeugs; Umsatzsteuerjahreserklärung als Steueranmeldung
Leitsatz
1. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG gilt uneingeschränkt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem und dem angeschafft wurden. 2. Liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, ist die nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbare Privatnutzung nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sondern im Rahmen einer Schätzung zu ermitteln, wobei der Unternehmer Schätzungsunschärfen, die sich zu seinen Ungunsten ergeben, hinzunehmen hat. 3. Die Umsatzsteuererklärung ist eine Steueranmeldung im Sinne des § 167 AO. Führt sie nicht zu einer Herabsetzung der zu entrichtenden Steuer, steht sie gemäß § 168 Satz 1 AO mit dem Zugang der Erklärung beim Finanzamt ohne weiteres einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.