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BFH Urteil v. - V R 24/06

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a, AO § 167, AO § 168, AO § 164, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, UStG § 15 Abs. 1b, AO § 347

Antrag auf isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung; Besteuerung der privaten Verwendung eines Fahrzeugs; Umsatzsteuerjahreserklärung als Steueranmeldung

Leitsatz

1. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG gilt uneingeschränkt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem und dem angeschafft wurden.
2. Liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, ist die nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbare Privatnutzung nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sondern im Rahmen einer Schätzung zu ermitteln, wobei der Unternehmer Schätzungsunschärfen, die sich zu seinen Ungunsten ergeben, hinzunehmen hat.
3. Die Umsatzsteuererklärung ist eine Steueranmeldung im Sinne des § 167 AO. Führt sie nicht zu einer Herabsetzung der zu entrichtenden Steuer, steht sie gemäß § 168 Satz 1 AO mit dem Zugang der Erklärung beim Finanzamt ohne weiteres einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.

Fundstelle(n):
HFR 2009 S. 817 Nr. 8
SAAAD-21804

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