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BFH Urteil v. - VI R 78/06

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1a, GG Art 3 Abs. 1

Keine Kürzung des nach § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG zu berücksichtigenden Insolvenzgeldes um so genannte Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

Eine Kürzung des nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Insolvenzgeldes um so genannte Vorsorgeaufwendungen kommt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht in Betracht und ist auch nicht aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung des § 32b EStG geboten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1110 Nr. 7
EStB 2009 S. 235 Nr. 7
NAAAD-21810

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