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BFH Beschluss v. - VIII B 52/08

Gesetze: FGO § 124 Abs. 2, FGO § 128 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 1, FGO § 51, FGO § 91

Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Verfahrensmangel; Bildung einer vorläufigen für den Kläger ungünstigen Meinung eines Richters als Berichterstatters vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung kein zureichender Ablehnungsgrund

Fundstelle(n):
PAAAD-21818

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