Vollbeendigung einer GbR bei Übergang des Gesamthandsvermögens einer GbR während des Revisionsverfahrens im Wege der Anwachsung
Leitsatz
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Gesamthandsvermögen während des Revisionsverfahrens im Wege der Anwachsung gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB in einem Akt ohne Liquidation auf eine neu gegründete Gesellschaft übergegangen ist, wurde damit sofort vollbeendet. Die neu gegründete Gesellschaft ist als Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts befugt, deren Verfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid fortzusetzen. Durch die Rechtsnachfolge ist keine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten, wenn die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war.