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EuGH Urteil v. - C-352/06

Gesetze: Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a; Verordnung (EWG) Nr. 574/72 Art. 10

Familienleistungen für Wanderarbeitnehmer, der dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt

Leitsatz

1. Art. 13 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 steht dem nicht entgegen, dass ein Wanderarbeitnehmer, der dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt, nach den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats Familienleistungen im letztgenannten Staat bezieht.

2. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob der Umstand, dass ein Arbeitnehmer in der Lage der Klägerin des Ausgangsverfahrens arbeitstäglich zum Familienwohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat zurückkehrt, für die Beantwortung der Frage, ob ein solcher Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Familienleistung in diesem Staat nach dessen Rechtsvorschriften erfüllt, relevant ist.

Fundstelle(n):
WAAAD-22014

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