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BGH Urteil v. - V ZR 208/07

Gesetze: BGB § 204 Abs. 1; EGBGB Art. 229 Abs. 4; VermG § 7 Abs. 7; VermG § 7 Abs. 8; VermG § 16 Abs. 5; ZPO § 533

Leitsatz

Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1137 Nr. 22
NJW-RR 2009 S. 1169 Nr. 17
WM 2009 S. 1522 Nr. 32
QAAAD-22055

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