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Tagespflegepersonen; Betriebsausgabenpauschale, Zufluss von Betreuungsgeldern 2008
Bezug:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege vom (BStBl 2008 I S. 17) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das (BStBl 2009 I S. 15) wie folgt geändert:
Absatz 3 des (BStBl 2008 I S. 17) wird wie folgt gefasst:
„Nach § 23 SGB VIII erhält die Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung, die neben der Erstattung des Sachaufwands die Förderungsleistung der Tagespflegeperson anerkennen soll. Diese Geldleistung ist als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der vereinnahmten Mittel; § 3 Nr. 11 und 26 EStG ist nicht anwendbar. Betreut die Tagespflegeperson ein Kind jedoch in dessen Familie nach Weisungen der Personensorgeberechtigten, ist sie in der Regel Arbeitnehmer, die Personensorgeberechtigten sind die Arbeitgeber. Abweichend hierzu ist eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG für Geldl...