Vorsteuerabzug bei nur teilweiser unternehmerischer Nutzung eines Fahrzeugs
Leitsatz
Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b UStG für Fahrzeuge im Sinne des § 1b Abs. 2 UStG, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, ist in den Jahren 2001 und 2002 zwingend anzuwenden. Der Tatbestand des § 15 Abs. 1b UStG ist mangels gemischter Nutzung nicht erfüllt, wenn Fahrzeuge dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses zur Nutzung überlassen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1155 Nr. 7 HFR 2009 S. 814 Nr. 8 DAAAD-22081