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BFH Beschluss v. - VIII B 123/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3

Glaubhaftmachung krankheitsbedingter Teilnahme am Verhandlungstermin; keine Terminsverlegung wegen einer Tage vor dem Termin erfolgten Notfallbehandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1139 Nr. 7
RAAAD-22101

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