Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen
Leitsatz
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
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Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 1016 BFH/NV 2009 S. 1176 Nr. 7 BFH/PR 2009 S. 288 Nr. 8 BStBl II 2009 S. 1016 Nr. 24 DB 2009 S. 1270 Nr. 24 DStRE 2009 S. 710 Nr. 12 FR 2009 S. 908 Nr. 19 HFR 2009 S. 660 Nr. 7 StB 2009 S. 218 Nr. 7 StC 2009 S. 7 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2009 S. 436 EAAAD-22114