Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen
Leitsatz
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
3. Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht (Änderung der Rechtsprechung).
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Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 1012 BBK-KN Nr. 119/2009 (Doppelte Haushaltsführung: Verbesserte Möglichkeiten zur steuerfreien Arbeitgeberleistung) BFH/NV 2009 S. 1173 Nr. 7 BFH/PR 2009 S. 290 Nr. 8 BStBl II 2009 S. 1012 Nr. 24 DB 2009 S. 1272 Nr. 24 DStR 2009 S. 1083 Nr. 22 DStRE 2009 S. 761 Nr. 12 EStB 2009 S. 191 Nr. 6 FR 2009 S. 911 Nr. 19 GStB 2009 S. 30 Nr. 8 HFR 2009 S. 658 Nr. 7 NJW 2009 S. 2845 Nr. 38 StB 2009 S. 218 Nr. 7 StBW 2009 S. 2 Nr. 12 StC 2009 S. 7 Nr. 7 OAAAD-22115