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BVerfG Beschluss v. - 1 BvL 8/05 BStBl 2009 II S. 1035

Gesetze: GG Art. 100 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 105 Abs. 2a Satz 1SpStG HA § 4 Abs. 1

Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

Leitsatz

1. Will der Landesgesetzgeber eine Steuer als örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (hier Spielgerätesteuer) ausgestalten, die ihren Merkmalen nach dem Typus einer Aufwandsteuer entsprechen kann, bleibt seine Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich von dem verwendeten Besteuerungsmaßstab und der Abwälzbarkeit der indirekt erhobenen Steuer unberührt.

2. Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Fundstelle(n):
BStBl 2009 II Seite 1035
BFH/NV 2009 S. 1068 Nr. 6
BStBl II 2009 S. 1035 Nr. 24
HFR 2009 S. 708 Nr. 7
NAAAD-22244

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