Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die
Besteuerung von Gewinnspielautomaten mit Art. 3 Abs. 1 GG
unvereinbar
Leitsatz
1. Will der Landesgesetzgeber eine
Steuer als örtliche Aufwandsteuer nach
Art. 105 Abs. 2a Satz 1
GG (hier Spielgerätesteuer) ausgestalten, die ihren
Merkmalen nach dem Typus einer Aufwandsteuer entsprechen kann, bleibt seine
Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich von dem verwendeten
Besteuerungsmaßstab und der Abwälzbarkeit der indirekt erhobenen
Steuer unberührt.
2. Die Verwendung des
Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten
verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz
(Art. 3 Abs. 1
GG).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 1035 BFH/NV 2009 S. 1068 Nr. 6 BStBl II 2009 S. 1035 Nr. 24 HFR 2009 S. 708 Nr. 7 NAAAD-22244