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BGH Urteil v. - VIII ZR 86/08

Gesetze: BGB § 536 Abs. 1; II. BV § 44 Abs. 2

Leitsatz

Die Ermittlung einer im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche richtet sich - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist - nach den für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags maßgeblichen Bestimmungen (Bestätigung von , NJW 2007, 2624, Tz. 13).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 2295 Nr. 31
XAAAD-22686

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