Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt; unbedingte
Veräußerungsabsicht
Leitsatz
Bei Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses
mit elf Wohneinheiten durch einen selbständig tätigen Bauingenieur
wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn
bereits vor Fertigstellung des Bauwerks ein beide Seiten endgültig
bindender notarieller Kaufvertrag über das Objekt abgeschlossen
wird. Die Errichtung und Veräußerung eines solchen
Mehrfamilienhauses stellen jedoch wegen fehlender Nachhaltigkeit im Sinne des
§ 15 Abs. 2 EStG
grundsätzlich keinen gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn die
Baukosten nur rd. 2,35 Mio. DM betragen haben. Nur wenn ein
Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über
einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und
Gewicht hinter denen die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht
zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1249 Nr. 8 EStB 2009 S. 234 Nr. 7 HFR 2009 S. 775 Nr. 8 VAAAD-22746