Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt; unbedingte Veräußerungsabsicht
Leitsatz
Bei Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten durch einen selbständig tätigen Bauingenieur wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn bereits vor Fertigstellung des Bauwerks ein beide Seiten endgültig bindender notarieller Kaufvertrag über das Objekt abgeschlossen wird. Die Errichtung und Veräußerung eines solchen Mehrfamilienhauses stellen jedoch wegen fehlender Nachhaltigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG grundsätzlich keinen gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn die Baukosten nur rd. 2,35 Mio. DM betragen haben. Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden.