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BFH Beschluss v. - VI B 95/08

Gesetze: EStG § 19, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Unmittelbare Auszahlung von Versicherungsleistungen ohne eindeutige und klare Vereinbarung als Arbeitslohn; Sachverhaltswürdigung nur insoweit revisibel als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1278 Nr. 8
WAAAD-22750

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