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BFH Beschluss v. - VIII B 172/08

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 18 Abs.3 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 20

Gewinne aus Teilanteilsveräußerung im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 3 EStG seit nicht mehr tarifbegünstigt

Leitsatz

§ 18 Abs. 3 Satz 2 EStG in der Fassung vom ist gemäß der Grundregel in § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG (rückwirkend) erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden.
Der Gewinn aus einer Teilanteilsveräußerung an einer freiberuflich tätigen Mitunternehmerschaft ist seit dem nicht mehr tarifbegünstigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1258 Nr. 8
BFH/PR 2009 S. 293 Nr. 8
DStRE 2009 S. 845 Nr. 14
AAAAD-22753

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