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BGH Urteil v. - I ZR55/06

Gesetze: PAngV § 1 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 3; PAngV § 1 Abs. 6

Leitsatz

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-23273

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