Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei Unterbringung des behinderten volljährigen Kindes in einer Pflegeeinrichtung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes
Leitsatz
Entstehen dem Kindergeldberechtigten für sein behindertes volljähriges Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, Aufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist das Ermessen der Familienkasse, ob und in welcher Höhe das Kindergeld an den Sozialleistungsträger abzuzweigen ist, eingeschränkt; ermessensgerecht ist allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten. Vergleichbar .