Änderung der Rechtsprechung bei beruflich begründeter
doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen
Leitsatz
Eine beruflich begründete
doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in
einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum
Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am
Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige
nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu
können. Eine aus beruflichem Anlass begründete
doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein
Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom
Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am
Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner
bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu
können. Vergleichbar
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1256 Nr. 8 PAAAD-23331