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Veranstaltung von Golfturnieren durch Automobilvertragshändler als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG
Automobilvertragshändler führen seit einigen Jahren Golfturniere im Amateurbereich durch. Die Ausrichtung der Golfturniere soll insbesondere den Interessen von potentiellen Käufern von Pkw der Luxusklasse entsprechen und den Dialog mit dieser Klientel aufbauen und fördern. Die örtlichen Vertragshändler übernehmen als Veranstalter der Turniere die Auswahl und Einladung der Teilnehmer, die Platzbuchung und die Platzgebühren, die Fahrzeugpräsentation vor Ort, die Kosten für kleinere Geschenke und die Kosten der anfallenden Bewirtungen. Von Automobilherstellern werden z. B. Kosten für hochwertige Sachpreise, Platzausstattung und Werbetafeln übernommen.
Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG sind Aufwendungen für Jagd und Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Unter den Begriff der Aufwendungen für „ähnliche Zwecke” im Sinne dieser Vorschrift fallen It. BFH-Urteilen vom (BStBl 1993 II, S. 367) und vom (BFH/NV 2007, 1230) insbesondere Aufwendungen für Zwecke der sportlichen Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der Repräsentation. Auch d...