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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 16/08

Erhebung von Einfuhrabgaben

Leitsatz

Im Fall der aktiven Veredelung handelt es sich gemäß Art. 859 Ziff. 9 ZK-DVO bei der Überschreitung der zulässigen Frist für die Vorlage der Abrechnung um eine Verfehlung im Sinne des Art. 204 Abs. 1 Zollkodex. Wäre die Frist bei rechtzeitiger Antragstellung entsprechend verlängert worden, hätte sich diese Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht ausgewirkt.

Fundstelle(n):
XAAAD-23590

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