Keine erweiterte Kürzung bei der Überlassung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder bei Nutzung des Grundstücks durch Gesellschaft mit persönlich haftendem Doppelgesellschafter
Leitsatz
Die Überlassung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung schließt eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Auch eine mittelbar über eine Kapitalgesellschaft gehaltene Beteiligung an der Betriebsgesellschaft reicht für eine personelle Verflechtung im Sinne der Grundsätze zur Betriebsaufspaltung aus. Die erweiterte Kürzung kann nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Grundstück von einer Mitunternehmerschaft genutzt wird, an der ein Gesellschafter des Grundstücksunternehmens als Mitunternehmer beteiligt ist. Bei persönlich haftenden Gesellschaftern kommt es lediglich auf die Stellung als Mitunternehmer an. Einer Beteiligung am Vermögen oder Gewinn bedarf es nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1279 Nr. 8 GmbHR 2009 S. 893 Nr. 16 HFR 2009 S. 997 Nr. 10 LAAAD-23756