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BFH Urteil v. - IX R 51/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung

Leitsatz

Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage, die während der Zeit der Selbstnutzung der Wohnung erfolgt, sind jedenfalls dann nicht im Hinblick auf die künftige Vermietung der Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn die neue Heizungsanlage noch elf Monate selbst genutzt wird.
Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten während der Vermietungszeit ausgeführt, sind die dadurch entstandenen Aufwendungen - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt - grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen nach der Zweckbestimmung (auch) der späteren Selbstnutzung zugute kommen sollen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1259 Nr. 8
EStB 2009 S. 270 Nr. 8
StBW 2009 S. 8 Nr. 15
StBp. 2009 S. 209 Nr. 7
AAAAD-23764

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