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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Vermittlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung; , BFH/NV 2008, 624
Das Finanzministerium NRW hat mit zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der Provisionen für Vermittlung von Steuersparmodellen mitgeteilt, dass eine in Stuttgart ansässige Firma über bundesweit ansässige Vertriebspartner als Renten- und Steuersparmodell eine sog. Kombi-Rente (fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag) vertreibt.
Das Anlageprodukt besteht aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung. Mit einem Kredit wird die Einzahlung des Einmalbetrags in diese Versicherung finanziert. Zusätzlich wird zur Tilgung dieses Kredits nach Ablauf der Tilgungsaussetzungen eine Investmentanlage sowie eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen.
Den Vertrieb dieses Modells übernehmen selbstständige Vertriebspartner der Firma. Die Aufgabe der Vertriebspartner besteht in der Gewinnung von Kunden und der Ermittlung individueller Daten dieser Kunden. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages findet die weitere Abwicklung ausschließlich im Verhältnis zwischen der Firma bzw. den Versicherungen, der Bank oder dem Investmentdepot und den jeweiligen Kunden statt. Die Vertriebspartner werden...