Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten einer
GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz
Die Voraussetzungen des
§ 20 Abs. 1 Nr. 3
UStG für die Gestattung der Berechnung der
Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten liegen bei einer Steuerberatungs-GmbH
nicht vor, da ihre Tätigkeit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt.
Der an die Bilanzierungspflicht
anknüpfende Ausschluss inländischer Steuerberatungsgesellschaften in
der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft von der Ist-Besteuerung
verstößt weder gegen den Gleichheitssatz, das Gebot der
Rechtsformneutralität, die sog. negative Vereinigungsfreiheit, die
Berufsausübungsfreiheit oder das Übermaßverbot noch gegen
Europarecht.