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FG Münster Urteil v. - 1 K 4425/08 Kg, AO

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst b

Kindergeld:

Keine Berücksichtigung als Kind während vorübergehender Vollzeiterwerbstätigkeit

Leitsatz

1) Ein Kind, das im Anschluss an eine Berufsausbildung für einen Zeitraum von höchstens vier Monaten vor Aufnahme eines Studiums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, ist während der Vollzeiterwerbstätigkeit kein berücksichtigungsfähiges Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG.

2) Die während der Vollzeiterwerbstätigkeit erzielten Einkünfte und Bezüge des Kindes bleiben im Rahmen der Prüfung des Jahresgrenzbetrags für die übrigen Monate unberücksichtigt.

Fundstelle(n):
RAAAD-23955

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