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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2295/08

Gesetze: GKG § 66 Abs. 6; GKG § 68 Abs. 1; GKG § 69a Abs. 6; GG Art. 101 Abs. 1; BVerfGG § 93c Abs. 1; ZPO § 568

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 268 Nr. 4
DAAAD-23977

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