Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen
Grundstückshandels
Leitsatz
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn ein
selbständig tätiger Immobilienmakler eine große
Eigentumswohnung erwirbt, kurze Zeit nach dem Erwerb eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Umbau der Eigentumswohnung in
sechs Wohnungen beantragt, nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Umbau
beginnt und während der Bauphase die Wohnung entgeltlich auf eine von ihm
beherrschte GmbH in der Absicht überträgt, die sechs entstehenden
Wohnungen über die GmbH zu veräußern. Die
entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen
beherrschte GmbH gegen "Mischentgelt" vor Fertigstellung des Objekts ist als
Indiz für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht
ebenso heranzuziehen wie die Veräußerung an einen fremden Dritten
vor Fertigstellung. Zum Betriebsvermögen eines gewerblichen
Grundstückshandels, der mit dem Erwerb eines Objekts in unbedingter
Veräußerungsabsicht beginnt, zählen auch solche Objekte, die in
bedingter Veräußerungsabsicht erworben und in engem sachlichem und
zeitlichem Zusammenhang zu dem erstgenannten Objekt veräußert
werden.