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BFH Beschluss v. - III B 163/08

Gesetze: AO § 41 Abs. 2, EStG § 15, FGO § 115 Abs. 2

Tatsachenwürdigung hinsichtlich der Erzielung von Einkünften durch den Kläger oder einer ausländischen Gesellschaft begründet weder einen Verfahrensfehler noch einen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht

Fundstelle(n):
JAAAD-24062

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