Vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; vorbehaltenes Nießbrauchsrecht schließt die Nutzung einer Wohnung durch den Eigentümer nicht grundsätzlich aus
Leitsatz
Der Eigentümer eines nießbrauchsbelasteten Mehrfamilienhauses kann die von ihm getragenen Renovierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat und der auf dem Haus lastende Nießbrauch zeitnah aufgehoben werden soll.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1251 Nr. 8 EStB 2009 S. 271 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2009 S. 2386 StBW 2009 S. 8 Nr. 15 PAAAD-24086