Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 33/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 13 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 3

Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung; Abfluss von Werbungskosten bei Einkünften aus einmaligen sonstigen Leistungen

Leitsatz

1. Eine (sonstige) Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst, die als solche angenommen wird. Unerheblich ist, ob das Entgelt vor der Vornahme der Leistung oder nachträglich erbracht und ob es vom Leistungsempfänger oder von einem Dritten gezahlt wird.
2. Werbungskosten sind bei den Einkünften aus einmaligen sonstigen Leistungen auch dann im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar, wenn sie vor diesem Jahr angefallen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1253 Nr. 8
DStR 2009 S. 1529 Nr. 30
DStRE 2009 S. 963 Nr. 15
HFR 2009 S. 983 Nr. 10
ZAAAD-24087

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank