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BFH Urteil v. - IX R 43/07

Gesetze: AO § 179 Abs. 3

Keine Ergänzung des Feststellungsbescheids wegen fehlender Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten

Leitsatz

Ergänzungsbescheide gemäß § 179 Abs. 3 AO dürfen einen lückenhaften Feststellungsbescheid vervollständigen, nicht aber einen inhaltlich falschen Feststellungsbescheid korrigieren oder in ihm getroffene Feststellungen ändern. Ein Feststellungsbescheid ist nicht unvollständig, sondern allenfalls unrichtig, wenn in ihm keine Sonderwerbungskosten berücksichtigt wurden, weil Aufwendungen ganz bewusst nicht als Sonderwerbungskosten (sondern als Betriebsausgaben beim Einzelunternehmen) erklärt und deshalb die entsprechenden Spalten in der Feststellungserklärung gestrichen wurden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1235 Nr. 8
JAAAD-24088

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