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BFH Urteil v. - IX R 52/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, GG Art. 3

Schuldzinsenabzug nach Veräußerung ideeller Anteile an einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie

Leitsatz

Veräußert ein Steuerpflichtiger den hälftigen Miteigentumsanteil an seiner mit Darlehensmitteln angeschafften, vermieteten Eigentumswohnung, kann er die Darlehenszinsen in dem Umfang, in dem diese wirtschaftlich gesehen auf den veräußerten Anteil entfallen (also hälftig), nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er den Veräußerungserlös für private Zwecke verwendet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1255 Nr. 8
EStB 2009 S. 271 Nr. 8
HFR 2009 S. 1196 Nr. 12
TAAAD-24089

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