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BFH Urteil v. - IX R 98/07

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 3c Abs. 2, AktG § 54

Bestimmung des Veräußerungspreises im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG bei Freistellung des ausscheidenden Gesellschafters von der Haftung für die noch ausstehenden Einlagen

Leitsatz

Veräußerungen im Sinne von § 17 EStG sind nur entgeltliche Vorgänge, wobei Entgelt als Gegenleistung im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen ist.
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Kapitalgesellschaft aus und erhält er als Gegenleistung für die Übertragung seiner Anteile auf die Mitgesellschafter allein die Freistellung von der Haftung für seine noch ausstehenden Einlagen, stellt der vom Übertragenden für die Freistellung zu zahlende Betrag den Veräußerungspreis im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG dar.
Die Einlagepflicht nach § 54 Abs. 1 AktG ist mitgliedschaftliche Pflicht des Aktionärs, die jedoch von den Parteien des Aktienkaufes zum Preisbestandteil gemacht werden kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1248 Nr. 8
BFH/PR 2009 S. 327 Nr. 9
AAAAD-24091

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