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SenFin Berlin - III B - S 2332 - 10/2005

Steuerliche Behandlung der an die Vorsitzenden und Referenten des AStA gezahlten Aufwandsentschädigungen

Der , Folgendes entschieden:

Der Vorsitzende und die Referenten des AStA (allgemeiner Studentenausschuss) sind Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind als einkommensteuerpflichtiger Lohn zu behandeln.

Der vollständige Urteilstext ist im BStBl 2008 II S. 981 nachzulesen.

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