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Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen;
Konsequenzen aus den und ,
BStBl 2009 II S. 321 und
325
Bezug: BStBl 2009 I S. 531
Änderung der Rechtsprechung
Mit den Urteilen vom ( und ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser” i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Im Schreiben vom , a. a. O., nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den Auswirkungen dieser Rechtsprechung Stellung.
1. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Leistungen
Als begünstigte Leistungen …
Ermäßigt besteuert wird sowohl das Verlegen eines Neuanschlusses als auch Reparatur-, Wartungs- und ähnliche Leistungen (vgl. Tz. 1 und 5 des a. a. O.).
… gelten auch Baukostenzuschüsse sowie Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge
Die neue Rechtslage umfasst nach einer Entscheidung der Vertreter der obersten Behörden des Bundes und Länder auch Leistungen der Wasserversorgungsunternehmen im Bereich der Errichtung bzw. des Erhalts des öffentlichen Wassernetzes. Damit sind auch Baukostenzuschüsse nach § 9 AVBWasserV und Herstellungs- und Verbesserungsbeit...