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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens
von Hauswasseranschlüssen nach den Urteilen des ;
Hinweise zur Umsetzung des Anwendungsschreibens
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom sowie des FMS vom
Bezug:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Umsetzung der Rechtsprechung des BFH zum o. g. Themenkomplex ( und ) hat das Bundesministerium der Finanzen am ein mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmtes Anwendungsschreiben herausgegeben. Sie finden dieses Schreiben auf den Internetseiten des BMF.
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband Weißt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zur Umsetzung der BFH-Rechtsprechung und des BMF-Anwendungsschreibens im Bereich der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Wasserversorgung auf folgende Gesichtspunkte hin:
1. Zur Person des leistenden Unternehmers (Nr. 1 des Anwendungsschreibens)
Der ermäßigte Steuersatz ist in den Fällen anzuwenden, in denen der Wasserversorger entweder selbst den Grundstücksanschluss verlegt oder einen Dritten beauftragt, dies in seinem Namen zu tun (Fälle der sog. Kommunalregie).
Soweit in diesen Fällen ein privater Unternehmer dem Wasserversorger für seine Leistungen den regulären Umsatzsteuersatz in Rechnung stellt...