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FG München  v. - 14 K 391/09

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, BGB § 126 Abs. 1

Unzulässigkeit der Klage bei nicht handschriftlich unterschriebenen Klageschrift

Leitsatz

Erst die eigenhändige Unterschrift macht den prozessbestimmenden Schriftsatz zur wirksamen Prozesshandlung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-24335

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