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FG München Urteil v. - 14 K 12/09

Gesetze: FGO § 90a Abs. 2 S. 1, FGO § 121 S. 1 , FGO § 56

Unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung wegen Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz

Da ein Antrag auf mündliche Verhandlung nicht fristgerecht gestellt worden ist, wirkt der Gerichtsbescheid als Urteil.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-24338

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