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FG München Beschluss v. - 14 V 4005/08

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1b, UStG § 6a Abs. 1, UStDV § 17a

Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Leitsatz

Auf die Grundsätze des Vertrauensschutz i. S d. neueren Rechtsprechung des EuGH kann sich nur der gutgläubige Lieferant berufen, der Beweise vorgelegt hat, die dem ersten Anschein nach sein Recht auf Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung belegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-24340

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