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BGH Urteil v. - VI ZR 174/08

Gesetze: BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BRAGO § 7 Abs. 2; BRAGO § 13 Abs. 2; KUG § 22; KUG § 23; ZPO § 287

Leitsatz

Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen (Rückläufer zum Senatsurteil vom - VI ZR 277/06).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 428 Nr. 6
GAAAD-24439

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