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BGH Urteil v. - VIII ZR 247/06

Gesetze: ZPO § 531 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 281 Abs. 1; BGB § 323 Abs. 1; BGB § 346 Abs. 1; BGB § 347 Abs. 2; BGB § 434 Abs. 1; BGB § 437

Leitsatz

Die erstmals im Berufungsrechtszug erfolgte, unstreitige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 2532 Nr. 34
LAAAD-24446

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