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Hessisches FG Urteil v. - 9 K 2156/08

Gesetze: AO § 162, EStG § 10b, EStDV § 48 , EStDV § 49 , EStDV § 50

Durchlaufspendenverfahren bei Stiftungsausstattung nicht erforderlich

Leitsatz

  1. Bei der Ausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Stiftungskapital ist das Durchlaufspendenverfahren nicht erforderlich.

  2. Ein Spendenabzug ist auch bei direkter Leistung an die gemeinnützige Stiftung möglich.

  3. Die Finanzverwaltung ist auch in Fragen der Aufteilung von Spenden im Zweifel zu einer Schätzung verpflichtet (§ 162 Abs. 1 AO).

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-24453

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