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BFH Beschluss v. - X B 38/09

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2, StBerG § 3 Nr. 4, EG Art. 50

Befugnis zur grenzüberschreitenden Hilfeleistung in Steuersachen innerhalb der EU gilt nur für vorübergehende Hilfeleistungen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1451 Nr. 9
TAAAD-24465

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