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BFH Beschluss v. - VIII B 103/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 155, ZPO § 227

Terminsverlegung wegen Erkrankung; keine Berücksichtigung eines nachgereichten ärztlichen Attestes nach der Urteilsverkündung

Fundstelle(n):
OAAAD-24497

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