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BFH Beschluss v. - VIII B 210/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, AO § 195, AO § 125

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kein allgemeines Verwertungsverbot; örtliche Unzuständigkeit bei einer Prüfungsanordnung führt nicht zur Nichtigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1396 Nr. 9
ZAAAD-24505

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