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BFH Urteil v. - IX R 95/07

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17

Keine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn das rückwirkende Ereignis bereits bei Erlass des betreffenden Bescheides hätte berücksichtigt werden müssen

Leitsatz

Das für eine Änderung eines Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO erforderliche Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit muss nachträglich eintreten, weil nur in diesem Fall die Notwendigkeit besteht, die Bestandskraft zu durchbrechen. Konnte das Ereignis bei Erlass des betreffenden Bescheides bereits berücksichtigt werden, greift § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1393 Nr. 9
DAAAD-24508

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