Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Nichtgewährung
eines Haushaltsfreibetrags für Ehegatten im Veranlagungszeitraum 2003;
Anforderungen an Verfassungsbeschwerdebegründung
Leitsatz
1. Die Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtgewährung eines
Haushaltsfreibetrags für Ehegatten im Veranlagungszeitraum 2003 ist
mangels ausreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung angenommen worden.
2. In der Begründung der Verfassungsbeschwerde hat sich der
Beschwerdeführer mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen dergestalt
auseinander zu setzen, dass beurteilt werden kann, ob die Entscheidungen mit
dem Grundgesetz im Einklang stehen.
(Leitsätze nicht
amtlich)
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1578 Nr. 9 DB 2009 S. 1510 Nr. 28 HFR 2009 S. 1029 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2009 S. 2219 OAAAD-24513